Kaum ein Gesetz hat Hauseigentümer in den letzten Jahren so verunsichert wie das sogenannte Heizungsgesetz. Erst kam das Gebäudeenergiegesetz mit der vieldiskutierten 65-Prozent-Pflicht, dann die Ankündigung, es grundlegend zu reformieren. Wer 2026 vor einem Heizungstausch steht, fragt sich zu Recht: Was gilt jetzt eigentlich, und was darf ich noch einbauen? Dieser Ratgeber ordnet das Heizungsgesetz 2026 und das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sachlich ein, trennt Fakten von Schlagzeilen und zeigt, was die neuen Regeln konkret für Ihr Haus in Freiburg und im Breisgau bedeuten. Ohne Panikmache, aber auch ohne falsche Beruhigung.
Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: das ändert sich 2026
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist seit 2024 in Kraft und regelt, welche Anforderungen neue Heizungen erfüllen müssen. Politisch war es von Anfang an umstritten, vor allem wegen seiner starren Vorgaben und der Kopplung an Fristen, die viele als zu eng empfanden. Die Bundesregierung hat deshalb eine Reform angekündigt, die das GEG ablösen oder grundlegend umbauen soll. Der dafür kursierende Arbeitstitel lautet Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Wichtig vorab und ehrlich gesagt: Stand 2026 ist das GModG ein Reformvorhaben in Arbeit, kein abgeschlossenes Gesetz mit feststehendem Wortlaut. Solange der Gesetzgeber nichts Neues beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet hat, gilt das bestehende GEG mit allen seinen Regelungen weiter. Wer also liest, das Heizungsgesetz sei bereits abgeschafft, liest eine verkürzte Schlagzeile.
Die Reform verfolgt nach allem, was bekannt ist, drei Stoßrichtungen:
- Weg von starren Prozent-Vorgaben hin zu einer Steuerung über CO2-Einsparung und Technologieoffenheit.
- Mehr Gewicht für die kommunale Wärmeplanung, die festlegt, wo künftig Fernwärme, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen sinnvoll sind.
- Verlässlichere Förderung statt jährlich wechselnder Bedingungen, damit Eigentümer planen können.
Was davon am Ende im Gesetzestext steht, entscheidet sich im parlamentarischen Verfahren. Für Sie heißt das: Die Richtung ist absehbar, die Details sind im Einzelfall zu prüfen, sobald das Gesetz verkündet ist.
Fällt die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien?
Die berühmte Regel, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, war das Herzstück des bisherigen GEG und gleichzeitig sein größter Reibungspunkt. Die zentrale Frage vieler Eigentümer lautet daher: Ist die 65-Prozent-Regel abgeschafft?
Die ehrliche Antwort: Die Reform will von der starren 65-Prozent-Vorgabe abrücken, ersetzt sie aber nicht durch ein Vakuum. An ihre Stelle soll ein Ansatz treten, der stärker auf die tatsächliche CO2-Wirkung und auf die örtlichen Gegebenheiten abstellt. Das Ziel der Wärmewende bleibt, der Weg dorthin wird flexibler gefasst.
Solange das GModG nicht verkündet ist, gilt rechtlich die bisherige Logik weiter, allerdings mit den schon im GEG angelegten Übergangsfristen. Diese sind eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Vereinfacht gesagt:
- In Kommunen, die ihre Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen haben, greifen die strengen Anforderungen an neue Heizungen erst, wenn die Planung vorliegt, spätestens aber zu den gesetzlich festgelegten Stichtagen.
- In Kommunen mit fertiger Wärmeplanung gelten die Vorgaben früher.
Für die Praxis bedeutet das: Pauschal lässt sich nicht sagen, ob bei Ihnen heute schon eine Erneuerbaren-Quote zwingend ist. Das hängt vom Stand der Wärmeplanung Ihrer Gemeinde ab. Wer abwägen will, ob sich Warten lohnt, findet eine strukturierte Entscheidungshilfe im Beitrag Heizung tauschen oder auf das neue Gesetz warten.
Welche Heizung darf ich jetzt noch einbauen?
Die gute Nachricht zuerst: Auch unter dem GModG für die Heizung wird kein Eigentümer gezwungen, von heute auf morgen umzurüsten. Eine funktionierende Bestandsheizung dürfen Sie weiter betreiben, reparieren und in Stand halten. Geregelt wird der Neueinbau, also der Fall, dass eine Heizung ohnehin ersetzt werden muss oder ein Neubau ansteht.
Technologieoffen heißt: Mehrere Wege bleiben grundsätzlich zulässig, sofern sie die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen.
- Wärmepumpe: Die naheliegendste Lösung für die meisten Bestandsgebäude, weil sie die Anforderungen ohne Brennstoff erfüllt und gut gefördert wird. Dass sie auch im Altbau funktioniert, zeigen wir im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau ohne Fußbodenheizung.
- Fernwärme: Wo ein Netz vorhanden oder geplant ist, oft die komfortabelste Variante, weil die Technik im Haus schlank bleibt.
- Hybridheizung: Die Kombination aus Wärmepumpe und einem zweiten Wärmeerzeuger, die Spitzenlasten abfängt. Wann sich das lohnt, lesen Sie unter Hybridheizung aus Gas und Wärmepumpe.
- Biomasse: Pellet- oder Holzheizungen erfüllen die Erneuerbaren-Anforderung, brauchen aber Platz und regelmäßige Beschickung.
- Solarthermie und weitere erneuerbare Quellen, meist in Kombination mit einem Hauptsystem.
Welche dieser Optionen für Ihr Haus die wirtschaftlich und technisch beste ist, entscheidet nicht das Gesetz, sondern die Substanz Ihres Gebäudes: Dämmstandard, Heizflächen, Platzverhältnisse und der vorhandene Anschluss. Genau hier setzt eine seriöse Planung an, statt eine Technik pauschal zu empfehlen.
Gas und Öl - was bleibt erlaubt, was kommt ab 2029
Besonders viele Fragen drehen sich um fossile Heizungen. Auch hier hilft eine nüchterne Einordnung mehr als Schlagzeilen.
Eine neue Gasheizung darf 2026 grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Sie ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die sich am Stand der kommunalen Wärmeplanung orientieren. Entscheidend ist ein im GEG angelegter Mechanismus: Wer eine reine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss diese ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe betreiben. Die geforderte Quote wächst stufenweise über die Jahre. Ob das GModG diesen Pfad eins zu eins übernimmt, abschwächt oder neu fasst, ist Teil der laufenden Reform und im Einzelfall zu prüfen.
Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Punkt, der oft untergeht: Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe steigt in den kommenden Jahren weiter. Eine heute eingebaute Gasheizung kann also technisch erlaubt und trotzdem im Betrieb zunehmend teuer sein. Diesen Aspekt sollten Sie in die Entscheidung einbeziehen, nicht nur die Anschaffungskosten. Einen ehrlichen Langzeitvergleich liefert der Beitrag Wärmepumpe oder Gasheizung 2026. Für reine Ölheizungen gelten verschärfte Bedingungen, die wir gesondert eingeordnet haben.
Kommunale Wärmeplanung und was sie für Freiburg bedeutet
Das vielleicht wichtigste und zugleich am wenigsten verstandene Element ist die kommunale Wärmeplanung. Sie ist der eigentliche Taktgeber des neuen Heizungsrechts. Jede Kommune muss bis zu gesetzlich gestaffelten Stichtagen festlegen, wie ihre Gebiete künftig mit Wärme versorgt werden: über ein Fernwärmenetz, über dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder, in seltenen Fällen, über ein klimaneutrales Gasnetz.
Für Sie als Eigentümer ist das aus zwei Gründen entscheidend:
- Die Wärmeplanung bestimmt, ab wann strengere Anforderungen an neue Heizungen greifen. Erst mit ihrem Vorliegen wird die Erneuerbaren-Vorgabe in Ihrem Gebiet scharf gestellt.
- Sie verrät, ob sich für Ihr Grundstück Fernwärme abzeichnet. Wer in einem geplanten Fernwärmegebiet liegt, fährt mit einer eigenen Wärmepumpe womöglich anders als jemand am Ortsrand.
Größere Städte wie Freiburg im Breisgau zählen zu den Kommunen, die ihre Wärmeplanung früher angehen müssen als kleine Gemeinden. In den umliegenden Orten des Breisgau-Hochschwarzwalds, im Markgräflerland oder am Kaiserstuhl kann der Stand sehr unterschiedlich sein. Bevor Sie eine neue Heizung planen, lohnt deshalb ein Blick darauf, wie weit Ihre Kommune ist und ob Ihr Gebiet als Fernwärmegebiet ausgewiesen werden könnte. Diese Information bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder, gebündelt mit der technischen Einschätzung, in einer Vor-Ort-Beratung. Wie der Ablauf eines Tauschs in der Region konkret aussieht, beschreibt der Beitrag Heizung tauschen in Freiburg und Ebringen.
Jetzt handeln oder warten? Eine klare Einordnung
Aus der Unsicherheit um das GEG 2026 ziehen viele Eigentümer den Schluss, erst einmal abzuwarten. Das kann richtig sein, ist es aber nicht immer. Eine ehrliche Faustregel:
| Ihre Situation | Empfehlung 2026 |
|---|---|
| Heizung läuft, kein akuter Defekt | In Ruhe planen, Wärmeplanung der Kommune beobachten, Förderfähigkeit prüfen |
| Heizung alt, Reparaturen häufen sich | Aktiv werden, bevor der Totalausfall im Winter entscheidet |
| Heizung defekt, kein Ersatzteil | Schnell, aber nicht überstürzt handeln; Übergangslösungen sind möglich |
| Neubau oder Kernsanierung | Erneuerbare Technik direkt einplanen, das ist ohnehin wirtschaftlicher |
Der teuerste Zeitpunkt für eine Entscheidung ist der Moment, in dem die alte Heizung im Januar streikt. Dann zählt nur noch Schnelligkeit, und der Spielraum für eine geförderte, gut geplante Lösung ist klein. Wer rechtzeitig plant, hält sich alle Optionen offen und kann die aktuelle Förderung über BEG, KfW und BAFA in Ruhe mitnehmen. Welche Zuschüsse 2026 möglich sind, fassen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 zusammen. Wichtig bleibt: Der Förderantrag muss in der Regel vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Unser nüchterner Rat: Lassen Sie sich vom Gesetzeswirrwarr nicht zu Aktionismus, aber auch nicht zur Schockstarre verleiten. Eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer Heizung und Ihres Gebäudes sagt mehr über den richtigen Zeitpunkt aus als jede Schlagzeile zum Heizungsgesetz.
FAQ zum Heizungsgesetz 2026
Was ändert sich 2026 durch das neue Heizungsgesetz (GModG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst oder grundlegend reformiert werden. Die Reform will weg von starren Prozent-Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit und einer stärkeren Steuerung über die kommunale Wärmeplanung. Stand 2026 ist das GModG ein Vorhaben in Arbeit; bis zur Verkündung gilt das bestehende GEG weiter.
Gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht 2026 noch?
Die Reform will von der starren 65-Prozent-Vorgabe abrücken und sie durch einen flexibleren, stärker an CO2-Einsparung orientierten Ansatz ersetzen. Solange das GModG nicht verkündet ist, gilt die bisherige Logik des GEG weiter, allerdings an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Ob bei Ihnen heute schon eine Quote greift, hängt vom Planungsstand Ihrer Gemeinde ab.
Welche Heizung darf ich nach dem neuen Gesetz noch einbauen?
Grundsätzlich bleiben mehrere Technologien zulässig: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse wie Pellets sowie erneuerbare Kombinationen mit Solarthermie. Eine funktionierende Bestandsheizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren. Welche Lösung für Ihr Haus die beste ist, hängt von Dämmstandard, Heizflächen und Anschlussmöglichkeiten ab, nicht allein vom Gesetz.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, eine neue Gasheizung darf 2026 grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Sie ist jedoch an Bedingungen geknüpft und muss nach dem im GEG angelegten Mechanismus ab 2029 mit einem stufenweise steigenden Anteil erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe betrieben werden. Wegen des steigenden CO2-Preises kann sie technisch erlaubt und im Betrieb dennoch zunehmend teuer sein.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für meinen Heizungstausch?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wie Ihr Gebiet künftig mit Wärme versorgt wird, etwa über Fernwärme oder dezentrale Wärmepumpen. Sie bestimmt außerdem, ab wann strengere Anforderungen an neue Heizungen in Ihrem Gebiet greifen. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick darauf, wie weit Ihre Kommune ist und ob Fernwärme für Ihr Grundstück absehbar ist.