In Deutschland bersten nach Angaben der SHK-Branche jährlich über eine Million Leitungen durch Frost. Tückisch ist, dass der Schaden meist nicht beim Frost selbst auffällt, sondern erst, wenn das Eis im Rohr schmilzt und Wasser unkontrolliert in Keller, Wände und Decken läuft. Wer seine Wasserleitungen vor Frost schützen will, braucht keine teure Technik, sondern einen klaren Winter-Check, wie wir ihn in Freiburg und im Breisgau täglich umsetzen.
Warum Leitungen im Winter platzen
Die Ursache ist reine Physik: Beim Gefrieren dehnt sich Wasser um rund 9 Prozent aus. Im geschlossenen Rohr erzeugt diese Volumenzunahme einen enormen Druck, dem selbst stabile Metallrohre aus Kupfer oder Stahl nicht standhalten, und die Leitung reißt an ihrer schwächsten Stelle. Metallrohre sind wegen der Härte des Materials sogar häufiger betroffen als Kunststoff, der sich zwar begrenzt ausdehnt, aber ebenfalls aufplatzen kann.
Entscheidend ist die Dauer der Kälte. Kurze Tag-Nacht-Frostphasen führen selten zum Durchfrieren, mehrere zusammenhängende Frosttage dagegen schon, und wiederholte Gefrier-Tau-Zyklen sind besonders kritisch. Typische Schadensstellen sind Außenwandbereiche, ungedämmte Rohrsegmente sowie Tiefpunkte.
Außenbereich winterfest machen
Der wichtigste Schritt betrifft Leitungen, die nach draußen führen. Vor dem ersten Frost sollten Sie nach Empfehlung des ZVSHK alle Leitungen zu Außenwasserhähnen restlos entleeren und ausblasen, denn dort gefriert Restwasser besonders leicht. Garten- und Außenzapfstellen bleiben über den Winter entleert.
Alternativ lassen sich frostsichere Außenarmaturen einbauen, deren Leitung jedoch dauerhaft durchströmt oder nach innen verlagert sein muss. Im Erdreich gilt eine Mindestverlegetiefe von rund 50 Zentimetern als frostfrei.
Heizung und Dämmung richtig einsetzen
Im Inneren gilt: Die Heizanlage bei Frost nie ganz abstellen. Raumthermostate bleiben mindestens in der Frostschutz-Funktion offen, auch in unbewohnten Räumen. In dieser Stellung (Schneeflocken-Symbol, meist Stufe 1) öffnet das Ventil automatisch, sobald die Raumtemperatur unter etwa 5 bis 7 Grad Celsius fällt. In besonders gefährdeten Räumen wie Keller oder Garage ergänzt ein Frostwächter den Schutz, ein Heizlüfter mit Temperatursensor, der bei Unterschreiten einer Grenze automatisch anspringt. Frostschutzmittel im Heizkreislauf ist dagegen nicht zu empfehlen. Bei einer Ölheizung gehören zudem die Ölleitungen auf die Prüfliste, da sich die Paraffinkonsistenz im Heizöl bei Kälte verändern und Leitungen verstopfen kann.
Die Dämmung ist normativ geregelt: Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen müssen mindestens nach den Tabellen 8 und 9 der DIN 1988-200 gedämmt werden, in unbeheizten Räumen etwa mit 9 Millimeter Dämmdicke. Wichtig: Dämmung verschafft nur Zeit. Sie verlangsamt den Wärmeverlust, verhindert ein Einfrieren bei länger anhaltendem Frost aber nicht zuverlässig. Aktiven Schutz bietet eine Rohrbegleitheizung (Heizband), die jedoch Strom voraussetzt. Fallen Frost und Stromausfall zusammen, entfällt dieser Schutz vollständig.
Vor dem Urlaub: die Checkliste
Längere Abwesenheit ist die häufigste Schadensursache. Diese Punkte gehören in den Winter-Check:
- Versicherung informieren und deren Vorgaben einhalten.
- Trinkwasserinstallation absperren oder entleeren, um die austretende Menge im Schadensfall zu reduzieren.
- Fenster geschlossen halten und nicht kippen, da Zugluft die Auskühlung beschleunigt.
- Heizung im Frostschutz-Modus weiterlaufen lassen.
- Nachbarn bitten, den Heizkessel täglich zu prüfen.
Der Heizungspunkt ist kein Nebenaspekt: Gebäude- und Hausratversicherungen kommen für Frostschäden in der Regel nur auf, wenn die Heizung mindestens im Frostschutz-Modus lief, sonst droht eine Leistungskürzung wegen Obliegenheitsverletzung. Wie Sie im Ernstfall vorgehen, lesen Sie unter Wasserschaden: was tun und was zahlt die Versicherung.
Wenn die Leitung schon eingefroren ist
Bei Verdacht auf eine eingefrorene Leitung schließen Sie sofort den Hauptabsperrhahn und öffnen die Wasserhähne, um Druck abzubauen. Auftauversuche mit offener Flamme oder Heißluftgeräten sind tabu, da sie ein Brand- und Schadensrisiko bergen. Ziehen Sie stattdessen einen Fachbetrieb hinzu. Platzt eine Leitung beim Auftauen, helfen die Sofortmaßnahmen bei Rohrbruch und unser 24h-Notdienst.
Nach der Frostperiode spülen Sie die Trinkwasserleitungen aus hygienischen Gründen gründlich (vgl. DIN EN 806-5) und kontrollieren auf feuchte Stellen, Verfärbungen oder Gerüche. Eine fachgerecht gedämmte Installation gehört zu den laufenden Pflichten rund ums Trinkwasser, die wir unter Trinkwasserverordnung 2026: Pflichten erläutern.
FAQ zum Frostschutz
Reicht es, die Rohre zu dämmen?
Nein. Dämmung verlangsamt nur den Wärmeverlust und verschafft Zeit, ist nach DIN 1988-200 aber Pflicht. Sicheren aktiven Schutz bietet erst eine Rohrbegleitheizung, die allerdings Strom benötigt.
Darf ich die Heizung im Urlaub komplett abschalten?
Nein. Die Heizung sollte mindestens im Frostschutz-Modus weiterlaufen. Bei vollständigem Abschalten riskieren Sie nicht nur geplatzte Leitungen, sondern auch Ihren Versicherungsschutz, denn der greift bei Frostschäden meist nur, wenn die Heizung im Frostschutz lief.
Wie taue ich eine eingefrorene Leitung sicher auf?
Niemals mit offener Flamme oder Heißluftgerät, das verursacht Brände und Rohrschäden. Schließen Sie zuerst den Hauptabsperrhahn, öffnen Sie die Hähne zum Druckabbau und ziehen Sie einen Fachbetrieb hinzu, der die Leitung danach auf Dichtheit prüft.