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Trinkwasserverordnung 2026: Pflichten für Eigentümer und Vermieter

Trinkwasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland, und genau deshalb verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen regelmäßig. Die Trinkwasserverordnung 2026 bringt für Eigentümer und Vermieter rund um Freiburg gleich mehrere konkrete Pflichten mit: Für Bleileitungen läuft am 12. Januar 2026 eine Frist ab, neue Grenzwerte für Blei und PFAS treten in Kraft, und der Maßnahmenwert für Legionellen ist klar geregelt. Wer ein älteres Haus im Breisgau besitzt oder Wohnraum vermietet, sollte jetzt wissen, was auf ihn zukommt, statt es vom Gesundheitsamt oder einer Wasserprobe erfahren zu müssen. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Änderungen ein, ehrlich und ohne Panikmache, mit dem Blick eines Fachbetriebs, der Trinkwasserinstallationen plant, saniert und prüft.

Trinkwasserverordnung 2026: das ändert sich

Die novellierte Verordnung setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um und verfolgt ein klares Ziel: weniger Schadstoffe und Krankheitserreger im Wasser, das aus dem Hahn kommt. Für die Praxis im Bestand sind vor allem vier Punkte relevant, die wir in diesem Beitrag der Reihe nach durchgehen.

  • Bleileitungen: Verbindlicher Stichtag für die Entfernung beziehungsweise Anzeige am 12. Januar 2026.
  • Blei-Grenzwert: Absenkung des zulässigen Höchstwerts im Trinkwasser nach einer Übergangsphase.
  • PFAS: Erstmals ein eigener Summenwert für die sogenannten Ewigkeitschemikalien.
  • Legionellen: Bestätigter technischer Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml und klare Untersuchungspflichten.

Wichtig vorweg und ehrlich gesagt: Die Verantwortung für die Trinkwasserqualität endet nicht am Wasserzähler. Ab der Übergabestelle ins Gebäude ist der Eigentümer als sogenannter Unternehmer und Inhaber der Wasserversorgungsanlage in der Pflicht. Bei vermieteten Objekten trägt diese Rolle die Vermieterseite. Das Wasserwerk liefert einwandfreies Wasser bis zur Hausanschlussgrenze, was danach in den eigenen Leitungen passiert, verantworten Sie selbst.

Bleileitungen: Stichtag 12.01.2026 und Austauschpflicht

Der greifbarste Punkt der Trinkwasserverordnung 2026 betrifft Leitungen aus Blei. Sie galten bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts als üblich, lösen aber Blei ins Wasser, das besonders für Säuglinge und Schwangere gesundheitsschädlich ist. Genau deshalb zieht die Verordnung jetzt eine klare Linie.

Zum 12. Januar 2026 gilt: Bleileitungen sind in der Trinkwasser-Installation nicht mehr zulässig. Wo noch Bleirohre vorhanden sind, müssen Eigentümer und Vermieter handeln. In der Praxis bedeutet das die Entfernung beziehungsweise den Austausch der betroffenen Leitungsabschnitte. Lässt sich eine Bleileitung nicht sofort entfernen, ist sie gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, und die betroffenen Verbraucher, etwa Mieter, sind zu informieren. Die Bleileitung Pflicht 2026 ist damit keine Empfehlung mehr, sondern verbindliches Recht.

Für Vermieter kommt eine besondere Verantwortung hinzu: Wer Wohnraum mit Bleileitungen vermietet, riskiert nicht nur Auflagen des Gesundheitsamts, sondern auch mietrechtliche Folgen, wenn das gelieferte Wasser den Grenzwert reißt. Ein Bleirohr ist im vermieteten Objekt 2026 kein Kavaliersdelikt mehr. Die gute Nachricht: Der Austausch ist handwerklich Routine. Im Zuge einer ohnehin anstehenden Modernisierung lassen sich alte Stränge meist effizient mit ersetzen, wie wir im Beitrag zum Erneuern der Wasserleitungen im Altbau im Detail beschreiben.

Bleirohre erkennen - Gebäude vor 1973

Die entscheidende Vorfrage lautet: Habe ich überhaupt Blei im Haus? Als grobe Orientierung gilt das Baujahr. In Süddeutschland und damit auch im Breisgau wurden Bleileitungen schon früh seltener verbaut als im Norden, dennoch sind sie in Altbauten möglich. Faustregel: Vor allem Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden, können noch Bleirohre enthalten, da Blei danach kaum mehr eingesetzt und später ganz untersagt wurde. Auszuschließen ist es ohne Prüfung aber auch in jüngeren Häusern nicht vollständig.

So erkennen Sie eine mögliche Bleileitung selbst:

  • Farbe und Oberfläche: Bleirohre sind mattgrau, an Kratzern silbrig glänzend und wirken weicher als Stahl oder Kupfer.
  • Form: Sie verlaufen oft in weichen, geschwungenen Bögen statt in eckigen Winkeln, weil Blei sehr biegsam ist.
  • Klang und Härte: Ein Bleirohr klingt beim Anklopfen dumpf und lässt sich mit dem Fingernagel oder einer Münze leicht anritzen.
  • Verbindungen: Typisch sind dicke, wulstige Lötstellen ohne Gewinde.

Wer unsicher ist, sollte nicht raten: Eine Wasserprobe aus dem Hahn und der prüfende Blick eines Fachbetriebs schaffen Klarheit. Bleibt der Verdacht, gibt eine akkreditierte Laboranalyse die endgültige Antwort, ob und wie viel Blei im Wasser ankommt.

Neue Grenzwerte: Blei, PFAS-Summenwert

Parallel zur Bleileitungs-Frist senkt die Verordnung die zulässigen Schadstoffmengen. Beim Blei wird der bisher geltende Grenzwert nach einer Übergangsphase halbiert, von 0,010 auf 0,005 Milligramm pro Liter. Diese Verschärfung greift gestaffelt, mit der vollen Absenkung ab 2028. Sie ist der Grund, warum verbliebene Bleileitungen praktisch nicht mehr zulässig betrieben werden können: Den niedrigeren Wert hält eine echte Bleileitung im Dauerbetrieb kaum ein.

Neu und für viele überraschend ist der Umgang mit PFAS, den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Diese Industriechemikalien stecken in unzähligen Produkten, bauen sich in der Umwelt kaum ab und stehen deshalb als "Ewigkeitschemikalien" in der Kritik. Die Trinkwasserverordnung führt dafür einen PFAS Grenzwert Trinkwasser ein, konkret einen Summenwert für 20 ausgewählte PFAS von 0,1 Mikrogramm pro Liter, der ab 2026 verbindlich überwacht wird.

ParameterWert / RegelungWirksam
BleileitungenNicht mehr zulässig, Entfernung oder Anzeigepflicht12.01.2026
Blei-GrenzwertAbsenkung von 0,010 auf 0,005 mg/lbis 2028 vollständig
PFAS (Summe 20)Summenwert 0,1 µg/lab 2026
LegionellenMaßnahmenwert 100 KBE/100 mlgeltend

Für die meisten Hauseigentümer im Breisgau sind PFAS vor allem ein Thema des Wasserversorgers, der das gelieferte Wasser auf diese Stoffe überwacht. Direkt betroffen ist Ihre eigene Installation hier seltener. Wo Sie als Eigentümer dagegen unmittelbar gefordert sind, ist beim Material Ihrer Hausleitungen, denn Blei kommt aus der eigenen Installation, nicht aus dem öffentlichen Netz. Welche Werkstoffe heute Standard sind und warum, ordnen wir im Vergleich der Trinkwasserleitungs-Materialien ein.

Legionellen-Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml

Neben Schadstoffen regelt die Verordnung auch Krankheitserreger, allen voran Legionellen. Diese Bakterien vermehren sich in lauwarmem, stehendem Wasser und können beim Einatmen feiner Tröpfchen, etwa beim Duschen, eine schwere Lungenentzündung auslösen. Maßgeblich ist der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten je 100 Milliliter). Wird er überschritten, sind Untersuchungen der Ursache und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr verpflichtend.

Wichtig ist, wen die Untersuchungspflicht trifft. Sie gilt für sogenannte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Gebäuden mit Wasserabgabe an die Öffentlichkeit, wozu vor allem vermietete Mehrfamilienhäuser zählen. Konkret betroffen sind Anlagen, die einen Warmwasserspeicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt in der Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle aufweisen. Für solche Anlagen ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche oder dreijährliche Beprobung durch ein akkreditiertes Labor Pflicht.

  • Vermieter eines Mehrfamilienhauses: In der Regel untersuchungspflichtig, sofern eine Großanlage vorliegt.
  • Selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus: Meist nicht zur regelmäßigen Beprobung verpflichtet, eine Prüfung bei Verdacht bleibt dennoch sinnvoll.
  • Nach längerem Leerstand oder Urlaub: Erhöhtes Risiko durch Stagnation, unabhängig von der Pflicht.

Wer als Vermieter wissen will, was die regelmäßige Untersuchung umfasst, welche Fristen gelten und mit welchen Kosten zu rechnen ist, findet die Details im Ratgeber zur Legionellenprüfung für Vermieter. Wird der Maßnahmenwert überschritten, ist nicht Panik, sondern ein strukturiertes Vorgehen gefragt, von der Ursachenanalyse bis zur dauerhaften Sanierung. Wie das abläuft, beschreiben wir im Beitrag Legionellen im Trinkwasser sanieren.

Materialliste und was Eigentümer jetzt tun sollten

Die gute Nachricht zum Schluss: Die meisten Anforderungen lassen sich mit überschaubarem Aufwand erfüllen, wenn man sie strukturiert angeht. Drei Schritte gehören für jeden Eigentümer und jede Vermieterin 2026 auf die Liste.

  1. Bestand prüfen. Verschaffen Sie sich Klarheit über das Leitungsmaterial, besonders in Gebäuden vor 1973. Sichtprüfung im Keller und an freiliegenden Strängen, im Zweifel eine Wasserprobe.
  2. Bleileitungen entfernen oder anzeigen. Werden Bleirohre festgestellt, ist der Austausch der saubere Weg. Geht das nicht sofort, ist die Anzeige beim Gesundheitsamt und die Information der Bewohner Pflicht.
  3. Pflichten als Vermieter klären. Liegt eine Großanlage vor, organisieren Sie die fällige Legionellen-Beprobung und dokumentieren Sie sie.

Beim Austausch und bei Neuinstallationen sind heute folgende Werkstoffe für Trinkwasserleitungen üblich und zulässig:

  • Kupfer: Bewährt, langlebig, jedoch bei sehr weichem oder saurem Wasser nicht überall ideal.
  • Edelstahl: Hygienisch hochwertig und korrosionsbeständig, die Premium-Wahl für anspruchsvolle Installationen.
  • Mehrschichtverbundrohr (PEX/Alu): Flexibel, korrosionsfrei und im modernen Wohnungsbau weit verbreitet.
  • Nicht mehr zulässig: Blei, in der Trinkwasser-Installation ohne Ausnahme.

Welcher Werkstoff für Ihr Haus der richtige ist, hängt von der örtlichen Wasserhärte und Beschaffenheit ab, die im Breisgau und Markgräflerland je nach Ort und Stadtteil deutlich variiert. Pauschale Antworten führen hier in die Irre, eine kurze Bestandsaufnahme vor Ort schafft Klarheit und vermeidet teure Fehlentscheidungen.

Häufige Fragen

Was ändert sich 2026 durch die neue Trinkwasserverordnung?

Vier Punkte stehen im Vordergrund: Bleileitungen sind ab dem 12. Januar 2026 nicht mehr zulässig und müssen entfernt oder angezeigt werden. Der Blei-Grenzwert sinkt schrittweise auf 0,005 mg/l. Für PFAS gilt erstmals ein Summenwert von 0,1 µg/l. Und für Legionellen ist der Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml mit klaren Untersuchungspflichten für Großanlagen festgeschrieben.

Muss ich meine Bleileitungen austauschen und bis wann?

Ja. Seit dem 12. Januar 2026 sind Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation nicht mehr zulässig. Werden bei Ihnen Bleirohre festgestellt, müssen Sie diese entfernen lassen. Ist das nicht sofort möglich, sind die Leitung beim Gesundheitsamt anzuzeigen und die betroffenen Bewohner zu informieren. Für Vermieter ist das verbindliche Pflicht, kein Ermessen.

Wie erkenne ich Bleirohre im Haus?

Bleirohre sind mattgrau, an Kratzstellen silbrig glänzend, sehr weich und verlaufen in geschwungenen Bögen statt in scharfen Winkeln. Mit dem Fingernagel oder einer Münze lassen sie sich leicht anritzen, beim Anklopfen klingen sie dumpf. Verdächtig sind vor allem Gebäude vor 1973. Letzte Sicherheit bringt eine Wasserprobe aus dem Hahn und eine Laboranalyse.

Welcher Blei- und PFAS-Grenzwert gilt jetzt?

Der Blei-Grenzwert wird von 0,010 auf 0,005 Milligramm pro Liter halbiert, mit gestaffeltem Übergang bis zur vollen Absenkung 2028. Für PFAS gilt ab 2026 ein Summenwert für 20 ausgewählte Stoffe von 0,1 Mikrogramm pro Liter, den in erster Linie der Wasserversorger überwacht. Die exakten Stichtage sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

Was bedeutet der Legionellen-Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml?

Der Maßnahmenwert ist die Schwelle, ab der gehandelt werden muss: Werden mehr als 100 koloniebildende Einheiten je 100 Milliliter nachgewiesen, sind eine Ursachenanalyse und Gegenmaßnahmen verpflichtend. Die regelmäßige Beprobung trifft vor allem Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer Großanlage zur Warmwasserbereitung. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind meist nicht zur regelmäßigen Untersuchung verpflichtet.

Trinkwasser-Installation jetzt prüfen lassen

Sie besitzen ein älteres Haus rund um Freiburg, vermieten Wohnraum oder sind unsicher, ob Ihre Leitungen die Trinkwasserverordnung 2026 erfüllen? Wir prüfen Ihr Leitungsmaterial, beraten zu Bleileitungen, Grenzwerten und Legionellen und setzen einen nötigen Austausch sauber um, von der Planung bis zur Inbetriebnahme aus einer Hand. Schreiben Sie uns an kontakt@vatten-haustechnik.de oder fordern Sie eine Beratung an. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung von Ihrem Fachbetrieb aus Ebringen bei Freiburg.