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Sanitärtechnik

Rueckspuelfilter warten: sauberes Trinkwasser im Haus

Direkt hinter dem Wasserzähler sitzt in jeder ordnungsgemäßen Trinkwasserinstallation ein Rückspülfilter, auch Hauswasserfilter oder Hauseingangsfilter genannt. Dieser mechanische Schutzfilter hält Feststoffpartikel wie Sandkörner sowie Rost- und Rohrablagerungen zurück, bevor sie ins Hausleitungsnetz gelangen. Damit er das dauerhaft tut, muss er regelmäßig gewartet werden. Ein vernachlässigter Filter schützt nicht mehr, sondern wird selbst zum Hygieneproblem. Diese Anleitung zeigt aus der Praxis eines SHK-Meisterbetriebs, welche Intervalle gelten und worauf es beim Rückspülfilter warten ankommt.

Warum der Filter Pflicht ist, und keine Anlage Bestandsschutz hat

Seit dem 01.05.2012 ist der Einbau eines mechanischen Filters nach DIN 1988-200 (Punkt 12.4.1) in allen Gebäuden vorgeschrieben, ausdrücklich auch im Bestand, nicht nur im Neubau. Einen Bestandsschutz für alte Anlagen ohne Filter gibt es nicht: Fehlt der Filter, entspricht die Installation nicht den anerkannten Regeln der Technik. Die Pflicht gilt unabhängig vom Rohrleitungswerkstoff, also auch bei reinen Kunststoffleitungen. Gefordert wird ein Filter nach DIN EN 13443-1 bzw. DIN 19628/DIN 19632.

Die Filterfeinheit ist nach DIN 19632 begrenzt: Die untere Durchlassweite liegt bei mindestens 80 µm, die obere bei maximal etwa 160 µm. Typische Rückspülfilter nutzen ein Edelstahlfiltergewebe mit rund 100 µm. Bewusst wählt man die Maschen nicht beliebig fein: Bei zu engen Maschen kann sich im Schmutzfilm verstärktes Bakterienwachstum entwickeln. Sehr feine Feinfilter mit 5-µm-Kerzen sind daher Sonderfälle.

Die Wartungsintervalle: alle 2 Monate, halbjährliche Inspektion

Die zentrale Wartungsregel lautet: Die Rückspülung ist, unabhängig vom sichtbaren Verschmutzungsgrad, spätestens alle 2 Monate durchzuführen (DIN 1988 Teil 8). Zusätzlich gilt nach DIN EN 806-5 (Tabelle A.1, Pos. 32 für rückspülbare Filter) eine Inspektion und Wartung mindestens halbjährlich; je nach Anlagensituation können kürzere Intervalle nötig sein.

Bei nicht rückspülbaren Filtern (Wechsel- oder Feinfilter mit Filterkerze) gilt eine andere Regel: Hier muss der Filtereinsatz spätestens alle 6 Monate komplett erneuert werden. Die Kerze darf aus Hygienegründen nicht gereinigt und wiederverwendet werden.

Schritt für Schritt: Rückspülfilter warten

  1. Filtertyp bestimmen. Rückspülfilter (R/RD, Gewebe ca. 100 µm), Automatik-Rückspülfilter oder Wechselfilter (K/KD mit Kerze), am Typenschild ablesen.
  2. Einbauort prüfen. Der mechanische Filter muss unmittelbar hinter dem Wasserzähler sitzen. Fehlt er, ist eine Nachrüstung durch einen eingetragenen Fachbetrieb erforderlich, auch im Altbau.
  3. Manuell rückspülen. Spätestens alle 2 Monate das Kugelventil bzw. Rückspülorgan öffnen, bis das ablaufende Wasser an der freien Ablaufstelle (Trichtersifon) klar ist, dann wieder schließen. Der Filter muss dafür nicht zerlegt werden.
  4. Halbjährliche Inspektion. Sichtkontrolle von Filtertasse und Gewebe, Dichtungen prüfen, Druckverlust am Manometer kontrollieren, Einsatz bei Verschleiß tauschen, idealerweise durch den Fachbetrieb.
  5. Wechselfilter erneuern. Bei nicht rückspülbaren Filtern die Kerze spätestens alle 6 Monate komplett austauschen.

Hygiene, Automatik und was nicht erlaubt ist

Der hygienische Hintergrund ist ernst: Ein zugesetzter, lange nicht gespülter Filter erzeugt hohe Druckverluste und kann durch angesammelte Schmutzteile zur Keimbildung führen. Ablagerungen begünstigen die Besiedelung mit koloniebildenden Bakterien. Regelmäßige Wartung dient damit direkt der Einhaltung der mikrobiologischen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), mehr dazu im Überblick zur Trinkwasserverordnung 2026 und Ihren Pflichten.

Wer das 2-Monats-Intervall häufig vergisst oder eine hohe Partikellast hat, sollte einen Automatik-Rückspülfilter erwägen. Er entspricht im Aufbau dem manuellen Filter, löst den Spülvorgang aber zeitgesteuert selbsttätig aus, das hält die Intervalle zuverlässig ein und senkt den Wartungsaufwand.

Wichtig: Umgehungsleitungen (Bypass) um den Filter sind wegen der Stagnationsgefahr nicht zulässig. Soll die Versorgung während der Wartung nicht unterbrochen werden, setzt man rückspülbare Filter oder parallel betriebene Doppelfilteranlagen (Tandem/Duplex) ein. Verantwortlich für den einwandfreien Zustand ist in erster Linie der Immobilieneigentümer; auch Vermieter und Verwalter können Betreiberpflichten haben. Einbau und Wartung dürfen nur durch ein im Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen erfolgen, und es dürfen nur Filter mit DIN/DVGW-Prüfzeichen verbaut werden. Über die Pflicht hinaus schützt der Filter Armaturen, Perlatoren und Haushaltsgeräte vor Partikelschäden. Ein schwächelnder Strahl kann auch andere Ursachen haben, etwa beim Wasserdruck im Haus.

FAQ zur Rückspülfilter-Wartung

Wie oft muss ich einen Rückspülfilter rückspülen?

Spätestens alle 2 Monate, unabhängig davon, ob der Filter sichtbar verschmutzt ist. Diese Vorgabe stammt aus DIN 1988 Teil 8. Zusätzlich ist mindestens halbjährlich eine Inspektion nach DIN EN 806-5 durchzuführen.

Ist ein Hauswasserfilter Pflicht?

Ja. Seit dem 01.05.2012 schreibt DIN 1988-200 einen mechanischen Filter direkt hinter dem Wasserzähler vor, in allen Gebäuden, auch im Bestand und unabhängig vom Rohrwerkstoff. Einen Bestandsschutz für Anlagen ohne Filter gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Rückspülfilter und Wechselfilter?

Ein Rückspülfilter wird in umgekehrter Strömungsrichtung freigespült und muss nicht zerlegt werden. Ein Wechselfilter arbeitet mit einer Filterkerze, die spätestens alle 6 Monate komplett erneuert wird; sie darf aus Hygienegründen nicht gereinigt und wiederverwendet werden.

Lohnt sich ein Automatik-Rückspülfilter?

Wenn Sie das 2-Monats-Intervall leicht vergessen oder eine hohe Partikellast vorliegt, ja. Der Automatik-Rückspülfilter löst den Spülvorgang zeitgesteuert selbsttätig aus, hält die Intervalle zuverlässig ein und reduziert den manuellen Wartungsaufwand spürbar.

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