Ein Wasserzähler darf nicht beliebig lange im Einsatz bleiben. Nach Ablauf seiner Eichfrist misst er rechtlich gesehen nicht mehr verbindlich, und genau das wird für Eigentümer und Vermieter zum Problem, wenn auf seiner Grundlage eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird. Dieser Ratgeber erklärt aus der Praxis eines SHK-Meisterbetriebs, wie lange ein Wasserzähler gültig ist, wie Sie den Ablauf selbst berechnen, wer verantwortlich ist und welche Schritte rechtzeitig anstehen.
Wie lange ist ein Wasserzähler gültig?
Seit der Novellierung der Mess- und Eichverordnung, die am 3. November 2021 in Kraft trat, gilt eine einheitliche Eichfrist von 6 Jahren für Kaltwasser-, Warmwasser- und Wärme-/Kältezähler. Rechtsgrundlage ist § 34 MessEV in Verbindung mit Anlage 7 MessEV.
Das ist eine wichtige Änderung gegenüber früher: Vor November 2021 hatten Warmwasser- und Wärmezähler nur 5 Jahre, Kaltwasserzähler dagegen 6 Jahre. Die Vereinheitlichung auf 6 Jahre gilt rückwirkend auch für bereits installierte Geräte. Ältere Online-Quellen nennen teils noch "5 Jahre Warmwasser", das ist seit der Novelle überholt.
Nicht eichpflichtig sind übrigens Heizkostenverteiler, ob elektronisch oder nach Verdunstungsprinzip. Sie unterliegen im Gegensatz zu Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern keiner Eichfrist.
Eichfrist berechnen: so geht es
Die Eichgültigkeit endet nicht am Einbautag, sondern am 31. Dezember des sechsten Jahres nach dem Eichjahr. Ein 2024 geeichter Zähler ist also bis zum 31.12.2030 gültig.
Für die Praxis 2026 bedeutet das: Geräte mit Eichjahr 2020 verlieren Ende 2026 ihre Gültigkeit und müssen bis dahin getauscht oder nachgeeicht werden. So gehen Sie vor:
- Eichjahr ablesen. Die Jahreszahl bzw. das Eichkennzeichen finden Sie auf dem Gehäuse des Zählers.
- Ablaufjahr bestimmen. Eichjahr plus 6 Jahre, gültig bis zum 31.12. dieses Jahres.
- Rechtzeitig beauftragen. Lassen Sie den Wohnungs- oder Unterzähler vor Jahresende durch einen Fachbetrieb oder Messdienstleister tauschen oder nacheichen.
Wer ist verantwortlich, und was droht bei Ablauf?
Verantwortlich ist der "Verwender" der Messgeräte im Sinne des MessEG. Bei Wohnungs- und Unterzählern ist das in der Praxis der Eigentümer bzw. Vermieter (oder ein beauftragter Messdienstleister); bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft koordiniert der Verwalter. Der zentrale Hauptzähler hinter dem Hausanschluss gehört dagegen dem Wasserversorger, für dessen Eichung und Austausch ist der Versorger zuständig.
Die Folge eines abgelaufenen Zählers ist konkret: Ein ungeeichter Zähler darf nicht mehr für die verbrauchsabhängige Abrechnung verwendet werden. Darauf beruhende Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sind anfechtbar bzw. unwirksam, Bewohner können die Zahlung des betroffenen Anteils verweigern. Zusätzlich ist das Verwenden ungeeichter Messgeräte eine Ordnungswidrigkeit nach dem MessEG, die unabhängig von Vorsatz geahndet wird.
Wer darf den Zähler wechseln?
Den Hauptzähler dürfen Sie keinesfalls selbst wechseln, er steht unter Eigentum und Plombe des Versorgers. Einbau, Wechsel oder Ausbau von Wohnungs- und Unterzählern sollte ein zugelassener SHK-Fachbetrieb übernehmen, damit Einbau, Plombierung und Dokumentation korrekt sind. Maßgebliche Regelwerke sind hier das DVGW-Arbeitsblatt W 406 sowie die Normenreihen DIN EN ISO 4064 und DIN 19648. Gartenwasserzähler sind regional unterschiedlich geregelt; prüfen Sie immer die Vorgaben des örtlichen Versorgers.
Ein Tausch ist nicht der einzige Weg. Wer die Messgenauigkeit anzweifelt, etwa bei Verdacht auf Fehlmessung, kann eine Befundprüfung bei der Eichbehörde oder einer anerkannten Prüfstelle beantragen. Geprüft wird, ob der Zähler die Verkehrsfehlergrenze einhält, sie beträgt das Doppelte der Eichfehlergrenze. Hält der Zähler sie ein, trägt der Antragsteller die Kosten der Prüfung; wird sie überschritten, trägt der Wasserversorger die Kosten. Bei großen Zählerbeständen lässt sich die Einsatzdauer zudem über ein Stichprobenverfahren verlängern, das der Versorger unter Aufsicht der Eichbehörde durchführt.
Hygienepflichten ab dem Wasserzähler
Ab dem Wasserzähler beginnt die Trinkwasser-Installation, für die der Betreiber, oft Eigentümer, Vermieter oder WEG, verantwortlich ist. Die Trinkwasserverordnung 2023 verlangt, Stagnation zu vermeiden: Idealerweise wird das Wasser in allen Leitungen innerhalb von 72 Stunden ausgetauscht, da im Bereich von etwa 25 bis 55 °C ideale Wachstumsbedingungen für Legionellen entstehen. Welche konkreten Pflichten daraus folgen, lesen Sie im Beitrag zu den Trinkwasserverordnung-Pflichten 2026.
FAQ zum Wasserzähler und zur Eichfrist
Wie lange ist ein Wasserzähler gültig?
Seit November 2021 gilt für Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler eine einheitliche Eichfrist von 6 Jahren. Die Gültigkeit endet am 31. Dezember des sechsten Jahres nach dem Eichjahr. Ein 2020 geeichter Zähler verliert seine Gültigkeit also Ende 2026.
Wer muss den Wasserzähler tauschen lassen?
Für Wohnungs- und Unterzähler ist der Eigentümer bzw. Vermieter verantwortlich, bei einer WEG koordiniert der Verwalter. Der Hauptzähler hinter dem Hausanschluss gehört dem Wasserversorger, diesen tauscht ausschließlich der Versorger.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
Ein ungeeichter Zähler darf nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden. Darauf beruhende Nebenkostenabrechnungen sind anfechtbar, und das Verwenden ungeeichter Geräte ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem MessEG.
Kann ich einen verdächtigen Zähler prüfen lassen?
Ja. Bei begründetem Verdacht auf Fehlmessung können Sie eine Befundprüfung bei der Eichbehörde oder einer anerkannten Prüfstelle beantragen. Hält der Zähler die Verkehrsfehlergrenze ein, tragen Sie die Kosten; wird sie überschritten, trägt der Versorger sie.